Fortführung des Spielbetriebs im VLW

-

Fortführung des Spielbetriebs im VLW

Der Spielausschuss und Freizeitausschuss des VLW haben sich für die Aufrechterhaltung des Aktiven- und Mixed-Spielbetriebs unter Einhaltung der gesetzlichen Regelungen entschieden. Wie es im Jugendspielbetrieb weitergeht wird Anfang kommender Woche entschieden und umgehend kommuniziert. Diese Entscheidung ist den Verantwortlichen nicht leichtgefallen und wird unter Berücksichtigung der dynamischen Pandemielage ständig engmaschig überprüft werden. Der Spielbetrieb der Damen, Herren und Mixed wird unter Einhaltung der gesetzlichen Regelungen in der jeweiligen Corona-Stufe fortgeführt. Maßgeblich sind dabei stets die behördlichen Regelungen zur Pandemie-Situation, die für den Heimverein gelten, bzw. in der Kommune gelten, in der die Spielhalle liegt.

Hinweise Aktiven-Spielbetrieb - Sieht sich eine Mannschaft nicht in der Lage dazu, unter den herrschenden Bedingungen zu spielen, kann das Spiel nach Rücksprache mit der spielleitenden Stelle verlegt werden. Die Verlegung ist möglichst frühzeitig und wenn irgend möglich spätestens Mittwoch vor dem Spiel zu beantragen. Eine Verlegung ist für die beantragenden Mannschaften straffrei. - Die Frist zum Nachholen der verlegten Spiele wird jedoch ausgeweitet bis zum Ende der Saison. Dies gilt auch für die bisher verlegten Spiele. - Sollte die Saison zu Ende gespielt werden können und ein Nachholtermin kommt nicht zustande, wird das Spiel für die Mannschaft als verloren gewertet, die die Verlegung beantragt hat. Auf eine Mitwirkungspflicht der beteiligten Mannschaften nach SO 11.6.2 wird hingewiesen.

Hinweise Mixed-Spielbetrieb - Sieht sich eine Mannschaft nicht in der Lage dazu, unter den herrschenden Bedingungen zu spielen, werden Spielverlegungen grundsätzlich zugestimmt mit der Bitte um zeitnahe Absagen, damit alle Beteiligten (Ausrichter, gegnerische Mannschaften) planen können. Alle beteiligten Mannschaften sind aufgefordert, sich um einen schnellstmöglichen Nachholtermin zu kümmern. Vorrangig beim Nachholen der Spiele sind die Vorrundenspiele zu beachten. - Die Frist zum Nachholen der verlegten Spiele in allen Staffeln wird bis zum 22.05.2022 verlängert. Dies gilt auch für die bisher verlegten Spiele. - Aufgrund dessen wird der Termin für die Württembergischen Meisterschaften auf Ende Juni/ Anfang Juli verschoben (betrifft A-Staffeln). - Sollte die Saison zu Ende gespielt werden können und ein Nachholtermin kommt nicht zustande, wird das Spiel für die Mannschaft als verloren gewertet, die die Verlegung beantragt hat. Auf eine Mitwirkungspflicht der beteiligten Mannschaften wird hingewiesen.