Schülerausweis zählt weiterhin als Eintritt zu Sporthallen für über 12-Jährige

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Die Landesregierung verlängert in diesem Zusammenhang die Regelung, dass Schülerausweise als Testnachweis gelten, über den 1. Februar hinaus. Auch nichtgeimpfte Jugendliche haben damit im Februar noch die Möglichkeit, ohne weitere Testung Zutritt zu Bereichen zu bekommen, in denen 3G, 2G oder 2G plus gilt. Mittelfristig werden die Ausnahmen für die über zwölfjährigen Schülerinnen und Schüler aber auslaufen und nur die Impfung ermöglicht in der Zukunft sicher eine Teilhabe.